Du liebst Bad Windsheim, bist aus unserem schönen Landkreis Neustadt an der Aisch/ Bad Windsheim und kannst es kaum erwarten bis 2027 endlich die Bayerische Landesgartenschau bei uns startet? Dann haben wir etwas ganz Besonderes für dich:
Werde die Blumenkönigin unserer Landesgartenschau Bad Windsheim 2027!
Strahlender Mittelpunkt bei Events
Als Blumenkönigin bist Du das charmante Gesicht der Bayerischen Landesgartenschau Bad Windsheim 2027. Du vertrittst die Landesgartenschau und die Stadt in der Region und überregional, bei städtischen Veranstaltungen, Messen und Events der Landesgartenschau. Deine Auftritte stimmen wir in einem individuellen Vertrag gemeinsam mit Dir ab.
Im Rampenlicht der Medien
Interviews, Fotoshootings, Presseberichte – Du bekommst die Gelegenheit, die Botschaft der Stadt Bad Windsheim und der Landesgartenschau mit Herz und Persönlichkeit in die Öffentlichkeit zu tragen.
Ehrengast mit Herz
Ob feierliche Eröffnungen, gesellschaftliche Anlässe oder soziale Projekte – Du wirst als Ehrengast eingeladen und bringst Glanz in viele besondere Momente.
Eine unvergessliche Zeit
Deine Amtszeit als Blumenkönigin ist mehr als ein Ehrenamt – sie ist ein einzigartiges Erlebnis voller Begegnungen, Emotionen und Erinnerungen, die Dich Dein Leben lang begleiten werden.
Das bringst du mit
- Du bist weiblich, zwischen 18 und 28 Jahren alt und besitzt einen Führerschein der Klasse B.
- Du fühlst Dich mit der Stadt Bad Windsheim verbunden und hast Lust und Zeit, Dich aktiv von März 2026 bis Oktober 2027 bei der Landesgartenschau einzubringen.
- Du brennst für unsere Stadt und die Landesgartenschau und kennst Dich idealerweise schon ein wenig mit ihrer Geschichte aus – falls nicht, kein Problem: Wir unterstützen Dich gerne dabei, Dein Wissen zu erweitern!
- Du bist kommunikativ und trittst selbstbewusst auf – du fungierst als Botschafterin und präsentierst uns bei öffentlichen Auftritten auf Messen und Festen, regional und überregional. Ein offenes, freundliches Wesen ist hier genau richtig!
Was Dich als Blumenkönigin erwartet
Ein Hauch von Majestät: Krönung inklusive! Zu Beginn deiner zweijährigen Amtszeit bekommst du deine Krone und dein Kleid, beides darfst du nach Ende der Gartenschau behalten. Außerdem stellen wir dir für die Zeit deiner Einsätze ein Leasing-Fahrzeug zur Verfügung – natürlich übernehmen wir auch die Fahrkosten für deine Einsätze. Nach deiner Amtszeit erhältst du von uns ein Ehrenamts-Zertifikat. Und natürlich erwartet dich während der kommenden zwei Jahre viele Stunden voller Spaß und Spannung.
Was du tun musst
- Schicke uns ein paar Bilder von dir, auf denen du dich gut in Szene gesetzt fühlst.
- Drehe ein kurzes Video, in dem du dich vorstellst und uns erklärst, warum du Blumenkönigin der Bayerischen Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 werden möchtest.
- Sende beides gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular zur Erklärung der Fotorechte und unter Angabe deiner Kontaktdaten bis zum 31. Januar 2026 an blumenkoenigin@bad-windsheim2027.de. Größere Dateien kannst du uns gerne über Downloadlinks schicken.
Einsendeschluss
Schicke uns deine Bewerbung ab dem 1. November 2025 und bis spätestens 31. Januar 2026
Kleiner Tipp:
Neben der Blumenkönigin wählen wir noch zwei Blumenprinzessinnen, die die Königin gebührend vertreten. Du hast also nicht nur die Chance auf einen, sondern gleich drei Ehrenamtsplätze, die dein Leben bereichern werden.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmebedingungen zur Wahl der Blumenkönigin
Bayerische Landesgartenschau Bad Windsheim 2027
- Veranstalter / Ausrichter
Veranstalter der Wahl der Blumenkönigin ist die Bayerische Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 GmbH bzw. in Kooperation mit der Stadt Bad Windsheim (im Folgenden: „Veranstalter“).
- Ziel / Zweck
Ziel der Wahl ist es, drei Repräsentantinnen („Blumenkönigin“ und zwei „Blumenprinzessinnen“) für die Bayerische Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 zu bestimmen, die die Veranstaltung nach innen und außen repräsentiert, zu öffentlichen Terminen begleitet und werblich eingebunden wird.
- Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnehmen dürfen Einzelpersonen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt) zum Zeitpunkt der Wahl oder zu einem festgelegten Stichtag und höchstens 28 Jahre alt.
- Wohnsitz im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim.
- Persönliches Interesse an Gartenbau, Natur, Kultur, Öffentlichkeitsarbeit.
- Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B zum Zeitpunkt der Wahl.
- Bereitschaft und Fähigkeit, repräsentative Aufgaben wahrzunehmen (z. B. Auftritte, Presse, Ausstellungen) bis zum Ende des Ausstellungszeitraums.
- Einwandfreier Leumund (z. B. keine strafrechtlichen Verurteilungen, die der Repräsentationsstellung abträglich wären).
- Keine vertraglichen Bindungen, die eine Repräsentation für die Gartenschau ausschließen (z. B. Werbeverträge mit konkurrierenden Veranstaltungen).
(2) Eine Absage oder ein Ausschluss ist möglich, wenn Teilnehmerinnen gegen die Bedingungen verstoßen oder ihre Eignung später nicht mehr gegeben erscheint (z. B. durch Verhalten, das dem Ansehen der Gartenschau schadet).
- Bewerbungsverfahren / Auswahl
- Interessentinnen müssen zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Januar 2026 eine Bewerbung an blumenkoenigin@bad-windsheim2027.de einreichen.
- Der Veranstalter kann zusätzlich ein Auswahlgremium einsetzen (z. B. Jury mit Vertretern der Stadt, Gartenschau, Sponsor*innen).
- Das Auswahlgremium entscheidet über die Zulassung zur Wahl (z. B. Vorauswahl).
- Die Wahl erfolgt in zwei Stufen: Erst eine Vorauswahl (z. B. 10-20 Kandidatinnen) und anschließend öffentliche Wahl oder Abstimmung durch ein Gremium.
- Eine öffentliche Veranstaltung ist Bestandteil der Wahl.
- Rechte und Pflichten der Blumenkönigin
(1) Rechte:
- Offizielle Repräsentation der Gartenschau bei ausgewählten Terminen (z. B. Eröffnungen, Presse, Ausstellungen, Stadtfeste).
- Nutzung eines Titels („Blumenkönigin der Bayerischen Landesgartenschau Bad Windsheim 2027“) in genehmigter Form.
- ggf. Kostenerstattung für bestimmte Auslagen (Transport, Kleidung, Auftrittskosten) — soweit im Voraus schriftlich vereinbart.
- Nutzung eines Leasing-Fahrzeugs während der Einsätze
(2) Pflichten:
- Präsenz bei vereinbarten Terminen und Veranstaltungen (nach Plan).
- angemessenes repräsentatives Erscheinungsbild (Kleidung, Auftreten)
- Zusammenarbeit bei Presse-, Foto- und Medienauftritten
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Gartenschau (z. B. soziale Medien, Interviews)
- Wahrung von Ansehen und Würde des Amtes – keine Handlungen, die dem Image der Gartenschau schaden.
- Rücktrittsverpflichtung, wenn Unfähigkeit oder schwerwiegende Gründe eintreten.
- Amtszeit
- Die Amtszeit beginnt mit der Wahl und endet mit dem offiziellen Abschluss der Gartenschau bzw. einem vorher festgelegten Termin (ggf. mit Möglichkeit zur Verlängerung für Folgeveranstaltungen).
- Ein vorzeitiger Rücktritt ist möglich, ebenfalls ein Ausschluss, wenn Pflichtverletzungen vorliegen.
- Kein Rechtsanspruch
- Die Teilnahme an der Wahl begründet keinen Rechtsanspruch auf Auswahl, Titelverleihung oder Teilnahme an bestimmten Terminen.
- Der Veranstalter behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Wahl zu verschieben/abzusagen.
- Änderungen der Bedingungen, des Zeitplans oder des Verfahrens sind möglich, sofern dies aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
- Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Bewerbung und Auswahl verwendet (z. B. Name, Adresse, Foto).
- Die Daten werden nur für Zwecke der Wahl, Publikation, Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation verarbeitet.
- Mit der Bewerbung erteilen die Teilnehmerinnen die Zustimmung zur Verwendung von Fotos, Videos, Namen und Kurzprofilen in Publikationen, Medien, Webseite und Werbung der Gartenschau.
- Nach Ende des Verfahrens werden nicht mehr benötigte personenbezogene Daten datenschutzgerecht gelöscht, soweit gesetzlich zulässig.
- Haftung
- Der Veranstalter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
- Für Schäden, die durch Teilnehmerinnen verursacht werden, haften diese selbst.
- Für Ausfall oder Abbruch von Terminen (z. B. wetterbedingt, höhere Gewalt) übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen dieser Teilnahmebedingungen sind möglich, sofern sie den Ablauf nicht unzumutbar verändern.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Gerichtsstand ist Neustadt a. d. Aisch.
- Es gilt deutsches Recht.