Aussichtspunkt

Bayerische Landesgartenschau 2027 Bad Windsheim – Baubeginn in Sicht

Mit dem Eingang der Förderanträge für die Daueranlagen bei der Bezirksregierung Mittelfranken hat die Bayerische Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 GmbH einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Bauphase unternommen. Bereits kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres wurden die Bauanträge beim Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim eingereicht.

Langfristige Bereicherung für Bad Windsheim

Die Daueranlagen, die im Rahmen der Bayerischen Landesgartenschau bis 2027 in Bad Windsheim entstehen, werden auch nach der Veranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten bleiben. Das geplante Veranstaltungsgelände umfasst den nördlichen Teil des Kurparks, den Landschaftspark hinter dem Kur- und Kongress-Center sowie den Bereich des Kurviertels, der sich zwischen den beiden Parks befindet. Hier werden unter anderem neue Bereiche für Sport und Bewegung, eine Aussichtsplattform, ein Spiel- und Bewegungsband sowie ein grüner Boulevard geschaffen – Maßnahmen, die das Stadtbild langfristig prägen werden.

 

Förderanträge und Finanzierung

Insgesamt wurden vier Förderanträge bei der Regierung des Bezirks Mittelfranken eingereicht. Einer davon betrifft die Gartenschauförderung über das FöR-GaWaU, welches die Förderung von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen sowie der Durchführung von Gartenschauen regelt. Drei weitere Anträge zur Städtebauförderung wurden ebenfalls gestellt. Je nach Förderinitiative liegt die Förderquote bei 80 bis 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

 

Zuversichtlicher Ausblick

Bereits im Vorfeld wurde die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen sowie die Voraussetzungen für die Förderungen intensiv mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Bayerische Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 GmbH zeigt sich daher zuversichtlich, dass das Förderverfahren schnell abgeschlossen werden kann.

Bauphase steht kurz bevor

Sobald das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim die Baugenehmigungen erteilt und die Regierung Mittelfranken ihre Zustimmung gibt, können die Baumaßnahmen beginnen.

Presse

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